Kernkompetenz Fledermäuse
Alle in Deutschland heimischen Fledermausarten sind nach europäischem (FFH-Richtlinie Anhänge II & IV) und deutschem Recht (z. B. § 7 & § 44 BNatSchG) streng geschützt. Jegliche Art des Eingriffs in den Lebensraum von Fledermäusen obliegt daher einer besonderen artenschutzrechtlichen Prüfungsrelevanz.
Aufgrund ihrer Flugfähigkeit und Nachtaktivität bedarf es spezieller Methoden und Kenntnisse zur Erfassung der betroffenen Fledermausfauna und ihrer Teillebensräume.
Seit über zwei Jahrzehnten haben wir uns auf spezifische Fledermausuntersuchungen spezialisiert und zählen diesen Arbeitsbereich zu unseren Kernkompetenzen.
Unsere umfassende Kenntnis über Fledermäuse und Fledermausuntersuchungen konnten wir bereits in die Erarbeitung des aktuell gültigen Leitfadens „Fledermäuse und Straßenbau – Arbeitshilfe zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange von Fledermäusen im Straßenbau in Schleswig Holstein“ des Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig Holsteins (LBV) aus dem Jahre 2020 mit einbringen.
Wir orientieren uns stets am neuesten Stand der Forschung und Technik und übernehmen sowohl eine beratene Funktion, die Datenerhebung, die Aus- und Bewertung als auch die Entwicklung und Überprüfung von Schutzkonzepten und Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.