Kernkompetenz Fledermäuse

Alle in Deutschland heimischen Fledermausarten sind nach europäischem (FFH-Richtlinie Anhänge II & IV) und deutschem Recht (z. B. § 7 & § 44 BNatSchG) streng geschützt. Jegliche Art des Eingriffs in den Lebensraum von Fledermäusen obliegt daher einer besonderen artenschutzrechtlichen Prüfungsrelevanz.
Aufgrund ihrer Flugfähigkeit und Nachtaktivität bedarf es spezieller Methoden und Kenntnisse zur Erfassung der betroffenen Fledermausfauna und ihrer Teillebensräume.

Seit über zwei Jahrzehnten haben wir uns auf spezifische Fledermausuntersuchungen spezialisiert und zählen diesen Arbeitsbereich zu unseren Kernkompetenzen.
Unsere umfassende Kenntnis über Fledermäuse und Fledermausuntersuchungen konnten wir bereits in die Erarbeitung des aktuell gültigen Leitfadens „Fledermäuse und Straßenbau – Arbeitshilfe zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange von Fledermäusen im Straßenbau in Schleswig Holstein“ 
des Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig Holsteins (LBV) aus dem Jahre 2020 mit einbringen.

Wir orientieren uns stets am neuesten Stand der Forschung und Technik und übernehmen sowohl eine beratene Funktion, die Datenerhebung, die Aus- und Bewertung als auch die Entwicklung und Überprüfung von Schutzkonzepten und Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.

Folgende Kartiermethoden und ausführenden Leistungen werden von uns im Bereich der Fledermausuntersuchung angeboten:

Ultraschalldetektoruntersuchung
Quartieruntersuchungen
spezielle Untersuchungen
artenschutzrechtliche Lösungskonzepte

Ultraschalldetektoruntersuchung

  • Einsatz mobiler und stationärer Ultraschalldetektoren
  • Zur Erfassung der lokalen Fledermausfauna während der Aufzucht und/oder während der spätsommerlichen Wanderungsphase (z. B. nach LANU 2008)
  • Zur Identifizierung und Bewertung von artenschutzrechtlichen Konflikten, insbesondere Ermittlung und Überprüfung fledermausrelevanter Strukturen (z. B. nach LBV 2011)

    – Quartiere (Ausflugs- und Schwärmphasenuntersuchung)
    – Flugstraßen
    – Jagdhabitate
    – Balzreviere
  • Zur Effizienzkontrolle artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Langzeit-Monitoring mittels spezieller Ultraschalldetektor-Systeme bspw. im Gondelbereich von Windenergieanlagen zur Ermittlung des Kollisionsrisikos und ggf. Reduzierung der Betriebsbeschränkungen (z. B. nach RENEBAT)

Quartieruntersuchungen

  • Optische Kontrollen und Zählungen in Großquartieren
  • Optische & endoskopische Untersuchungen von Bäumen und Bauwerken zur Besatzkontrolle oder Überprüfung der Eignung von Quartieren (in Kooperation mit der Firma Standsprung )

spezielle Untersuchungen

  • Netzfänge u.a. zur genauen Bestimmung des Arteninventars
  • Einsatz von Telemetrie (Besenderung) zur Identifizierung von Quartierstandorten oder Aktionsräumen
  • Totfundsuchen z. B. im Umkreis von Windenergieanlagen zur Ermittlung des Tötungsrisikos (z. B. nach LANU 2008)
  • Optisches Maßnahmenmonitoring unter Einsatz von Infrarot- und/oder Wärmebildkameras

artenschutzrechtliche Lösungskonzepte

  • Verschließen von nicht besetzten potentiellen Quartierstrukturen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten bei Rückbauaktionen oder Fällungen
  • Installation, Monitoring und Wartung künstlicher Quartiere (z. B. Fledermauskästen und -häuser, Giebelverschalung etc.)
  • Schonende Vergrämungsmaßnahmen durch Beleuchtungskonzepte zur Verhinderung einer kurzfristigen Ansiedlung vor beginnenden Rückbau- oder Sanierungsmaßnahmen
  • Entwicklung und Überprüfung von Artenschutzkonzepten (z. B. Dunkelkorridore, Beleuchtungskonzepte, Umsiedlung, Winterquartierneuanlagen und -optimierung)
Menü