Straßen- und Wegebau
Straßenbau- oder sonstige Trassenprojekte vereinen eine besondere gesellschaftliche Relevanz und einen erhöhten Eingriff in Natur und Landschaft.
Um naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG in der Planung zu berücksichtigen, müssen gutachterliche Stellungsnahmen über die Auswirkungen auf Flora und Fauna in die Planungen mit einfließen.
Hierfür muss sowohl im Regelfall das betroffene Arteninventar erfasst, die möglichen Beeinträchtigungen aufgezeigt und entsprechende Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen entwickelt sowie ihre Funktion überprüft werden.
In Schleswig-Holstein sind zur Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorgaben zwei Leitfäden ( LBV-SH 2020 , LBV-SH & AfPE 2016) entwickelt worden, die im Straßen- und Leitungsbau zur Anwendung kommen müssen.
Darüber hinaus sind die Vorgaben der „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“ (Albrecht et al. 2014)* zu berücksichtigen.