Rückbau und Fällung

Rückbau-, Fällungs- oder Sanierungsarbeiten können grundsätzlich artenschutzrechtliche Zugriffsverbote auslösen, wenn sich in den betroffenen Bauwerken oder Bäumen zum Zeitpunkt des Eingriffs geschützte Arten aufhalten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden oder aus dem Eingriff erhebliche populationsrelevante Störungen resultieren.

Zur Vermeidung der Zugriffsverbote nach § 44 (1) S. 1 bis 3 BNatSchG bieten wir Ihnen vorsorgliche Untersuchungen zur Identifizierung potenziell betroffener Lebensraumressourcen und der sie besiedelnden Tierarten sowie spezifische Besatzkontrollen an und entwickeln für Sie lösungsorientierte Maßnahmenkonzepte.

Da insbesondere für Besatzkontrollen und Verschlussmaßnahmen geschultes und zertifiziertes Fachpersonal (Baum- oder Fassadenkletterer) erforderlich ist, arbeiten wir in solchen Fällen seit Jahren eng mit der Fa. Standsprung (www.standsprung.de) zusammen.

Im Detail können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Artenschutzrechtliche Voreinschätzung/Faunistische Potentialanalyse
  • Datenerhebung, Auswertung und kartographische sowie statistische Aufbereitung
    • Erfassung potentieller Quartier-, Nistplatz- oder Lebensraumstrukturen an und in Gebäuden, Brücken und anderen Bauwerken, Bäumen, Knicks und umliegenden Biotopen (z. B. Horst- und Höhlenbaumkartierungen, Freinestersuche, optische Gebäudeüberprüfungen mit Suche nach Nestern und Hinweisen auf Vogel- und/oder Fledermausbesatz)
    • Optische und endoskopische Besatzüberprüfung von Höhlen, Spalten, Rissen oder anderen Strukturen in Bäumen, Fassaden oder anderen Bauwerkbereichen (z. B. Sommer- und Winterquartierkontrollen, Ausflugszählungen, Schwärmphasenerhebungen)
  • Verschließen und/oder Unbrauchbarmachen von nicht besetzten, potentiellen Quartieren oder Nistplätzen zur vorbeugenden Verhinderung einer Ansiedlung geschützter Arten
  • Optische (und akustische) Maßnahmen zur schonenden Vergrämung aus besetzten Quartieren oder Baufeldern
    (z. B. Maulwurfsvergrämung)
  • Fang und Umsetzen z. B. von Fledermäusen aus besiedelten Quartieren oder von Haselmäusen aus Gehölzen
  • Erstellung von artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen
  • Entwicklung, Installation und Funktionsüberprüfung von Vermeidungs- und (vorgezogenen) Ausgleichsmaßnahmen
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